Baufinanzierungs-News:

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Wohnriester

Immer häufiger werden wir von unseren Kunden auf das Produkt Wohn-Riester angesprochen und in diesem Zusammenhang fällt häufig zunächst folgende Frage: Wohn-Riester, was ist das und wie funktioniert das? Nachfolgend haben wir aus diesem Grund die wesentlichen Rahmendaten zum Produkt Wohn-Riester für Sie zusammengefasst.
Wohn-Riester, was ist das und wie funktioniert das?

Wohn-Riester ist zunächst eine staatliche Förderung für die Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Dieses soll den Kunden als Altersvorsorge dienen. Im Vergleich zu den herkömmlichen Riester-Verträgen die auf den Vermögensaufbau und eine Rente abzielen, wird bei einer Finanzierung mit Riester die staatliche Förderung auf ein Bausparprodukt – d.h. im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung – unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen gezahlt oder direkt in ein Baufinanzierungsdarlehen investiert. Zu berücksichtigen ist, dass es aktuell zwei Finanzierungspartner in Deutschland gibt, bei denen die Wohn-Riester-Zulagen direkt in den Kredit der Bank gebucht werden können. Ansonsten werden die Wohn-Riester-Zulagen grundsätzlich auf einen Bausparvertrag gebucht.

Lohnt sich W.-Riester für meine Finanzierung?

Ob sich ein solcher Vertrag im Einzelfall lohnt, lässt sich nur beantworten, indem wir eine Wohn-Riester-Berechnung einer klassischen Finanzierung gegenüberstellen und die Gesamtkosten beider vergleichen. Pauschal kann dieszüglich keine Aussage getroffen werden. Grundsätzlich gilt Folgendes: Wer mit den Bedingungen von Wohn-Riester einverstanden ist, für den ist die Inanspruchnahme einer Wohn-Riester-Rörderung ggf. zu empfehlen.

Wer kann einen W.-Riester-Vertrag abschließen und erhält die staatliche Förderung?

Förderberechtigt sind gem. § 79 EStG grundsätzlich folgende Personengruppen:

  • rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Versicherungspflichtige Selbstständige
  • Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld.

Unter Eheleuten gilt dabei grundsätzlich Folgendes: Sofern mindestens eine Person förderberechtigt ist, können beide Personen einen förderfähigen Vertrag abschließen. Auch Arbeitnehmer mit einem 450-Euro-Job, sind förderfähig, wenn sie gleichzeitig auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten.
Welche Immobilien werden gefördert?

Die gesetzliche Grundlage dafür, Vorhaben förderfähig sind, wird §92a EStG festgehalten. Kurz zusammengefasst werden der Bau- und Kauf einer selbstgenutzten Immobilie gefördert.

Was ist das so genannte Wohnförderkonto?

Das Wohnförderkonto ist ein vom Anbieter fiktiv geführtes Konto, auf dem die geförderten Tilgungen und Zulagen addiert werden. Die maximale Gutschrift auf dem Wohnförderkonto beträgt bei der maximalen Förderung 2.100 Euro im Jahr/p.a. Die gutgeschriebenen Beträge werden bis zum Renteneintritt mit je 2% p.a. verzinst. Die soll eine Vergütung dafür darstellen, dass die Eigentümer die Immobilie bereits nutzen und diese einer möglichen Wertsteigerung unterliegt. Das auf dem fiktiven Wohnförderkonto gesammelte Guthaben muss bei Renteneintritt einmal oder monatlich versteuert werden. Der Eigentümer der Immobilie hat zum Renteneintritt die Möglichkeit, zwischen beiden Varianten der Besteuerung zu wählen.

Variante a.) Die Steuerschuld wird inkl. einem Nachlass von 30% einmal und in voller Summe versteuert
Variante b.) Das Guthaben wird über bis zu 20 Jahre fortwährend versteuert.
Welche Variante für Eigentümer die bessere ist, empfehlen wir, von einem Steuerberater feststellen zu lassen.

Wie hoch ist die Wohn-Riester-Förderung?

Die Zulagen betragen für einen Sparer, der 4% des Vorjahresbruttogehalts für die Altersvorsorge in ein Wohn-Riester-Produkt spart, 154 Euro p.a. als Grundzulage. Für Kinder, die nach 2008 geboren worden sind, kommen 300 Euro je Kind und Jahr/p. a. hinzu. Sind die Kinder vor 2008 geboren, so beträgt die Förderung je Kind 185 Euro p. a.