Erwerbsnebenkosten

Erwerbsnebenkosten

Erwerbsnebenkosten, ein teurer Spaß

Die Erwerbsnebenkosten beim Immobilienkauf umfassen unter anderem die:

  • Grunderwerbsteuer,
  • Notarkosten,
  • Grundbuchkosten,
  • Maklerprovision sowie 
  • gegebenenfalls Kosten für die Finanzierung und weitere Nebenkosten wie Gebühren für die Grundschuldbestellung oder die Wohnungsgeberbescheinigung.

Grunderwerbsteuer

Die rechtliche Grundlage der Grunderwerbsteuer ist das Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) in Deutschland. Dieses Gesetz regelt die Besteuerung beim Erwerb von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Deutschland?

Die Höhe der Grunderwerbsteuer in Deutschland variiert je nach Bundesland und beträgt zwischen 3,5% und 6,5% des Kaufpreises bzw. der Bemessungsgrundlage für den Grundstückserwerb.

Grunderwerbsteuersätze 2023 und 2024





Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Die zu entrichtende Steuerhöhe bemisst sich jeweils nach dem Wert der Immobilien- bzw. Grundstückstransaktion. Der notarielle Kaufpreis stellt dafür in der Regel die Bemessungsgrundlage dar.

Maklercourtage

Die Maklercourtage, auch Maklerprovision genannt, ist eine Gebühr, die an einen Immobilienmakler für die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags gezahlt wird. Nachfolgend sind einige wichtige Punkte, die man über die Maklercourtage wissen sollte, zusammengefasst.

Höhe der Maklercourtage

Die Höhe der Maklercourtage variiert je nach Region und Art der Immobilie. In Deutschland liegt die Provision in der Regel zwischen 3% und 7% des Kaufpreises. Bei Mietobjekten beträgt sie meist zwei bis drei Nettokaltmieten.

Wer zahlt die Maklercourtage?

Kaufimmobilien
Bei Kaufimmobilien war es traditionell üblich, dass der Käufer die Provision zahlt. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt jedoch das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Wohnimmobilien, was in der Regel dazu führt, dass die Courtage von Käufern und Verkäufern zu gleichen Teilen zu tragen ist. Bei Mehrfamilienhäusern gelten dabei andere Regelungen als bei einem Einfamilienhaus oder einer Eigentumswohnung.

Mietimmobilien
Seit Juni 2015 gilt auch bei Mietwohnungen das Bestellerprinzip. Das bedeutet, dass derjenige die Provision zahlt, der den Makler beauftragt hat. In den meisten Fällen ist dies der Vermieter.

Maklervertrag
Ein Maklervertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden. Es ist jedoch ratsam, einen schriftlichen Vertrag zu haben, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Vertrag sollte alle wesentlichen Punkte wie die Höhe der Courtage, die Laufzeit des Vertrags und die Pflichten des Maklers festhalten.

Verhandlungen
In vielen Fällen ist die Höhe der Maklercourtage verhandelbar. Käufer und Verkäufer können versuchen, eine niedrigere Provision auszuhandeln.

Sonderfälle

Neubauten
Bei Neubauten, die direkt vom Bauträger verkauft werden, fällt in der Regel keine Maklercourtage an, da der Bauträger oft keinen Makler beauftragt.

Verkauf durch Privatpersonen
Wenn eine Immobilie privat, also ohne Makler, verkauft wird, fällt natürlich keine Maklercourtage an.

Es ist immer ratsam, sich vor dem Abschluss eines Maklervertrags genau über die anfallenden Kosten und Bedingungen zu informieren und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.

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Notar- und Grundbuchkosten

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis auch Notar- und Grundbuchkosten an. Diese Kosten setzen sich aus verschiedenen Gebühren und Aufwendungen zusammen und sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Hier sind die wesentlichen Punkte, die man über Notar- und Grundbuchkosten wissen sollte:

Notarkosten

Die Notarkosten entstehen durch die Beurkundung des Kaufvertrags und weitere notarielle Dienstleistungen. Diese umfassen in der Regel:

Beurkundung des Kaufvertrags
Der Notar erstellt und beurkundet den Kaufvertrag, liest ihn den Parteien vor und sorgt für die rechtliche Richtigkeit.

Treuhandauftrag
Der Notar verwaltet treuhänderisch den Kaufpreis und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung des Zahlungsverkehrs.

Notarielle Vollmachten und Erklärungen
Falls notwendig, erstellt der Notar auch weitere Vollmachten oder Erklärungen.

Grundbuchkosten

Die Grundbuchkosten entstehen durch die Eintragung des Eigentümerwechsels und ggf. die Eintragung oder Löschung von Grundschulden. Diese umfassen:

Auflassungsvormerkung
Die Auflassungsvormerkung sichert dem Käufer das Eigentum an der Immobilie, bevor der Eigentumsübergang im Grundbuch vollzogen ist.

Eigentumsumschreibung
Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch von Verkäufer auf Käufer.

Eintragung von Grundschulden
Falls der Kauf über eine Finanzierung läuft, wird die Grundschuld für die finanzierende Bank im Grundbuch eingetragen.

Höhe der Notar- und Grundbuchkosten

Die Höhe der Notar- und Grundbuchkosten richtet sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und ist durch die Kostenordnung (GNotKG) festgelegt. Als grober Richtwert kann man mit folgenden Kosten rechnen:

Notarkosten
In der Regel etwa 1,0% bis 1,5% des Kaufpreises.

Grundbuchkosten
Etwa 0,5% des Kaufpreises
Zusammen betragen die Notar- und Grundbuchkosten somit ungefähr 1,5% bis 2,0% des Kaufpreises.

Beispielrechnung

Angenommen, der Kaufpreis einer Immobilie beträgt 300.000 Euro. Die Notar- und Grundbuchkosten würden sich dann grob wie folgt berechnen:

Notarkosten: 300.000 Euro x 1,0% = 3.000 Euro

Grundbuchkosten: 300.000 Euro x 0,5% = 1.500 Euro

Gesamtkosten: 4.500 Euro



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