Was passiert nach dem Notartermin?

Was passiert nach dem Notartermin?

Notarielle Beurkundung

Beim Notar wurde der Kaufvertrag unterschrieben. Ab hier ist der Vertrag rechtlich bindend – aber du bist noch nicht Eigentümer. Jetzt läuft die sogenannte Abwicklung.

Notar schickt Unterlagen an alle Beteiligten

Direkt nach dem Termin: 

  • Der Notar informiert Grundbuchamt, Finanzamt, Bank(en) und ggf. Verwaltung (bei Eigentumswohnungen). 
  • Er beantragt Auflassungsvormerkung im Grundbuch (Schutz für dich als Käufer – niemand kann das Objekt jetzt mehr „vor deiner Nase“ verkaufen oder belasten). 

Dauer: ca. 1–3 Wochen


Eingang der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung

Sobald alle Bedingungen erfüllt sind (z. B. Auflassungsvormerkung, Vorkaufsrechte geklärt, Löschungsunterlagen der alten Grundschuld liegen vor), sendet der Notar dir und deiner Bank die Fälligkeitsmitteilung. Jetzt erst darf (und muss) der Kaufpreis bezahlt werden. 

Dauer: meist 4–8 Wochen nach Notartermin


Kaufpreiszahlung

Du überweist (bzw. deine Bank überweist) den Kaufpreis an den Verkäufer. Der Notar wird nicht automatisch informiert, daher solltest du ihm eine Zahlungsbestätigung schicken. 

Frist: Meist innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeitsmitteilung


Grunderwerbsteuer

Nahezu zeitgleich kommt vom Finanzamt der Bescheid über die Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland 3,5–6,5 %). Diese musst du unbedingt bezahlen, denn ohne Zahlung stoppt der komplette Prozess und das Grundbuch kann nicht umgeschrieben werden.

Frist: meist 2–4 Wochen nach Erhalt des Steuerbescheids


Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Baufinanzierung?

Wir helfen Ihnen!
KONTAKTIEREN SIE UNS 040/28477260

Übergabe der Immobilie

Ist der Kaufpreis vollständig bezahlt, erfolgt meist die Übergabe (Schlüssel, Zählerstände, Protokoll etc.). 
Ab jetzt: 

  • Du trägst Nutzen, Lasten und Risiken (z. B. Grundsteuer, Versicherung, Instandhaltung). 
  • Meist steht das genaue Übergabedatum im Vertrag.


Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Der Notar beantragt nun final beim Grundbuchamt: 

  • Auflassung (rechtliche Eigentumsübertragung) 
  • und Löschung alter Grundschulden 

Voraussetzung: Kaufpreis bezahlt, Grunderwerbsteuer bezahlt.

Dauer: 4–12 Wochen, je nach Amtsgeschwindigkeit


Eintragung im Grundbuch, du bist Eigentümer

Jetzt bist du rechtlich Eigentümer! 
Du bekommst einen Grundbuchauszug, der dich als neuen Eigentümer ausweist.

Eintragung der Grundschuld (wenn Finanzierung)

Wenn du finanziert hast, wird in der Regel parallel oder kurz nach dem Kauf die Grundschuld deiner Bank eingetragen. 
Oft geschieht das sogar vor der Eigentumsumschreibung, um die Auszahlung der Darlehenssumme zu ermöglichen.

Zeitlicher Überblick (geschätzt):

Schritt Dauer Hinweis
Auflassungsvormerkung 1–3 Wochen Schutz für Käufer
Fälligkeitsmitteilung 4–8 Wochen Voraussetzung für Zahlung
Kaufpreiszahlung 6–10 Wochen Nach Notarfreigabe
Übergabe ca. 2-3 Monate Nach Kaufpreiszahlung
Eigentumsumschreibung 3–6 Monate Du bist Eigentümer


Rückrufservice
Für eine telefonische Beratung zu Ihrem Wunschtermin nutzen Sie bitte das Formular für einen Rückruf.
Sichere & verschlüsselte Datenübertragung
Go to Top