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Die 10-jährige Vermietungspflicht & ortsübliche Miete

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Die 10-jährige Vermietungspflicht & ortsübliche Miete

Welche Mietpreis-Grenzen Investoren bei § 7b EStG einhalten müssen

Die Sonderabschreibung nach § 7b Einkommensteuergesetz (EStG) ermöglicht Investoren über vier Jahre hinweg erhebliche Steuereinsparungen von jeweils 5 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Allerdings knüpft der Gesetzgeber diese Förderung an eine klare soziale Bedingung: Der neu geschaffene Wohnraum muss langfristig dem Mietwohnungsmarkt zur Verfügung stehen.

Wer gegen die 10-jährige Vermietungspflicht verstößt oder die Miete steuerrechtlich falsch ansetzt, riskiert die rückwirkende Aberkennung aller Steuervorteile inklusive Nachzahlungszinsen.


Die 10-jährige Vermietungspflicht im Gesetz (§ 7b Abs. 4 EStG)

Gemäß § 7b Abs. 4 EStG muss die geförderte Wohnung im Jahr der Anschaffung oder Fertigstellung und in den folgenden neun Jahren (insgesamt 10 Kalenderjahre) entgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden.

Verwendungsform Steuerliche Beurteilung Konsequenz für § 7b EStG
Dauerhafte Fremdvermietung Reguläre Wohnraumvermietung ✅ Voll förderfähig.
Eigennutzung Selbstnutzung durch Eigentümer oder nahe Angehörige (ohne Mietvertrag) ❌ Rückwirkender Verfall der gesamten Sonder-AfA.
Kurzzeitvermietung / Ferienwohnung Vermietung an wechselnde Feriengäste oder möbliertes Wohnen auf Zeit ❌ Nicht förderfähig (keine dauerhafte Wohnraumversorgung).
Leerstand Unverschuldeter Leerstand bei aktiver Mietersuche ✅ Unschädlich, sofern Vermietungsabsicht nachgewiesen wird.


Die Mietpreis-Grenzen: Zwischen Untergrenze und Mietpreisbremse

Neben der reinen Nutzungsdauer prüft das Finanzamt sehr genau die Höhe der angesetzten Miete. Hier müssen Investoren zwei rechtliche Leitplanken beachten:

1. Die steuerliche Mindestmiete (§ 21 Abs. 2 EStG)

Um den vollen Werbungskostenabzug (inklusive aller Abschreibungen) zu erhalten, muss die Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen.

  • Unter 50 %: Die Vermietung wird steuerlich in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgeteilt. Die Sonder-AfA wird anteilig gekürzt.
  • Zwischen 50 % und 66 %: Eine Totalüberschuss-Prognose ist erforderlich, um den vollen Werbungskostenabzug zu sichern.

2. Ortsübliche Miete & Zinsniveau

Besonders bei Neubauten im Hamburger Speckgürtel gilt: Wer weit unter Wert vermietet (z. B. an Verwandte), gerät schnell in den kritischen Bereich unter 66 %. Wer hingegen extrem hoch vermietet, muss die lokalen Vorgaben der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) wahren.


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Praxisbeispiel Halstenbek: Mietkalkulation für maximale Steuersicherheit

Wie die Mietplanung in der Praxis rechtssicher aufgesetzt wird, zeigt unser Referenzprojekt in Halstenbek (Kreis Pinneberg):

Projektbeispiel einer Neubauwohnung in Halstenbek (80 m² Wohnfläche):

  • Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel/Markt): 14,50 € / m² nettokalt (= 1.160 € / Monat)
  • Steuerliche Mindestmiete (66 %-Grenze): 9,57 € / m² nettokalt (= 765,60 € / Monat)
  • Tatsächlich vereinbarte Miete: 13,80 € / m² nettokalt (= 1.104 € / Monat)

Auswertung für den Anleger:

  1. Rechtssicherheit bei der Steuer: Mit 95 % der ortsüblichen Miete liegt das Objekt weit über der kritischen 66 %-Grenze des § 21 Abs. 2 EStG.
  2. Voller Erhalt der Sonder-AfA: Die jährliche Sonder-AfA von 16.000 € (bei 320.000 € maximaler Bemessungsgrundlage) bleibt über die gesamten 4 Jahre vollumfänglich erhalten.
  3. Mietvertragliche Absicherung: Der Mietvertrag wurde auf unbestimmte Zeit mit einer dauerhaften Wohnnutzungsvereinbarung geschlossen.

Wichtige Abstimmung mit Ihrem Steuerberater

Rechtlicher Hinweis: Das Finanzamt verlangt im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung den Nachweis der Vermietung (Mietverträge, Kontoauszüge über Mieteingänge).


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Mit unserem Gesamtpaket gehen Sie bei der Vermietung und der Sonder-AfA auf Nummer sicher:

  1. Top-Immobilien in gefragten Lagen: Unsere Projekte (wie in Halstenbek) garantieren eine hohe Mietnachfrage und nachhaltige Erträge.
  2. Optimierte Finanzierung: Wir stimmen Zins- und Tilgungsraten präzise auf Ihre Mieteinnahmen und steuerlichen Freibeträge ab.
  3. Steuerrelevante Vorberechnung: Ihr Steuerberater erhält von uns fertige Unterlagen mit allen Kostenaufstellungen, Mietspiegel-Analysen und AfA-Ermittlungen.

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