§ 7b EStG & Effizienzhaus 40
§ 7b EStG & Effizienzhaus 40
Energetische Mindestanforderungen bei § 7b EStG: Wann gilt die EH 40 / QNG-Pflicht?
Steuerförderung gibt es im Neubau nur noch gegen strenge Nachhaltigkeitsstandards. Wer für seinen Neubau oder Bauträgerkauf die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch nehmen möchte, muss neben den finanziellen Obergrenzen auch anspruchsvolle ökologische Vorgaben erfüllen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Effizienzstandards das Finanzamt zwingend fordert, wie das QNG-Siegel nachgewiesen wird und worauf Erwerber in Norddeutschland achten müssen.
Welche energetischen Vorgaben gelten für Anträge ab 2023?
Für alle Baumaßnahmen, deren Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt bzw. getätigt wird, gilt: Die Wohnung muss sich gemäß § 7b Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG zwingend in einem Gebäude befinden, welches die Voraussetzungen eines „Effizienzhaus 40“ mit Nachhaltigkeits-Klasse (EH 40 NH) erfüllt.
Das bedeutet konkret:
- Das Gebäude muss den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 aufweisen.
- Zusätzlich muss die Nachhaltigkeits-Klasse durch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) nachgewiesen werden.
Wichtiger Praxishinweis: Ältere Förderstandards wie EH 55 oder einfache EH-40-Bauten ohne offizielles QNG-Zertifikat reichen für Bauanträge ab 2023 nicht mehr aus, um die Sonderabschreibung nach § 7b EStG zu erhalten.
Wie wird das QNG-Siegel nachgewiesen?
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) wird nicht vom Bauträger selbst ausgestellt, sondern im Wege eines Zertifizierungsverfahrens durch unabhängige, für das QNG akkreditierte Zertifizierungsstellen vergeben.
Die Finanzverwaltung erkennt zwei Qualitätsniveaus als Nachweis an:
- QNG-PLUS
- QNG-PREMIUM
Die Zertifizierung erfolgt nach Baufertigstellung anhand der realisierten Gebäudequalitäten. Für die Inanspruchnahme der Sonder-AfA bei der Steuererklärung verlangt das Finanzamt den entsprechenden Nachweis im Rahmen der erforderlichen Prüfungserfordernisse.
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrer Baufinanzierung?
Praxiserfahrung & BMF-Quelle
In unserer täglichen Zusammenarbeit mit Bauträgern und Projektentwicklern in Hamburg und Schleswig-Holstein stellen wir fest, dass die Zertifizierung bereits vor Baubeginn im Rahmen der Fachplanung verankert sein muss. Nachträglich lässt sich ein QNG-Siegel bei einem fertiggestellten Gebäude kaum noch erlangen. Käufer sollten sich die Verpflichtung zur Lieferung des QNG-Zertifikats daher im Notarvertrag verbindlich zusichern lassen.
Offizielle Quelle: Die gesetzlichen Vorgaben zum EH 40 / QNG-Standard und den Nachweispflichten sind im BMF-Schreiben vom 21. Mai 2025 (GZ: IV C3-S 2197/00009/011/024) im Abschnitt I.4.1 (Randnummer 19) verbindlich geregelt.
Ihr Partner für nachhaltige Neubauprojekte in Norddeutschland
Klimaeffizientes Bauen schont nicht nur die Umwelt, sondern sichert auch langfristig die Vermietbarkeit und den Wert Ihrer Immobilie. Da der steuerliche Nachweis an präzise Fristen und Nachweise gebunden ist, empfehlen wir jedem Kunden ausdrücklich, sich vor dem Kauf von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen.
Durch unseren engen Kontakt zu regionalen Bauträgern haben wir regelmäßig Zugriff auf entsprechende EH 40 / QNG-zertifizierte Neubauobjekte in und um Hamburg sowie in ganz Schleswig-Holstein, bei denen der Nachweis für die Sonderabschreibung nach § 7b EStG rechtssicher erbracht werden kann.