§ 7b EStG Förderzeitraum & Stichtage
§ 7b EStG Förderzeitraum & Stichtage
Wann greift die Sonder-AfA nach § 7b EStG? Grundvoraussetzungen & Förderzeitraum
Der Neubau von Vermietungsimmobilien ist eine der attraktivsten Möglichkeiten für Investoren und Privatanleger, Vermögen aufzubauen und gleichzeitig Steuern zu sparen. Mit der Sonderabschreibung nach § 7b EStG hat der Gesetzgeber ein kraftvolles Instrument geschaffen. Doch wann greift die Sonder-AfA genau und welche Stichtage sind entscheidend?
In diesem Leitfaden beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um den Förderzeitraum und die Grundvoraussetzungen der Sonderabschreibung nach § 7b EStG – fundiert auf den offiziellen Vorgaben der Finanzverwaltung und mit Praxis-Erfahrungen aus dem Raum Hamburg und Schleswig-Holstein.
Welche Stichtage gelten für den Bauantrag bei § 7b EStG?
Der Anspruch auf die Sonderabschreibung hängt maßgeblich davon ab, wann der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige eingereicht wurde. Aus den Erfahrungen unserer Immobilienprüfungen in Norddeutschland wissen wir: Schon eine Abweichung von wenigen Tagen beim Eingangsstempel der Baubehörde entscheidet über die steuerliche Anwendbarkeit.
Gemäß den aktuellen Vorgaben unterscheidet der Gesetzgeber zwei Förderwellen:
- Aktuelle Förderphase: Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige muss nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029 gestellt werden.
- Frühere Förderphase: Für ältere Projekte galt der Zeitraum nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022.
Wichtiger Hinweis aus der Praxis: Das Datum der tatsächlichen Bautätigkeit oder der spätere Kaufvertrag sind für diese Frist nicht entscheidend. Maßgebend ist ausschließlich der offizielle Eingangsstempel der zuständigen Baubehörde (z. B. der Bauämter in Hamburg, Norderstedt, Elmshorn oder Ahrensburg).
Was gilt bei der Fertigstellung und dem Zeitpunkt des Erwerbs?
Eine der häufigsten Fragen von Kapitalanlegern lautet: Muss das Gebäude innerhalb des Förderzeitraums fertiggestellt werden?
Die Antwort lautet: Nein. Entscheidend für den Förderzeitraum ist allein die rechtzeitige Bauantragstellung. Wenn der Bauantrag im begünstigten Zeitfenster liegt, kann die Wohnung auch nach dem 30. September 2029 fertiggestellt werden, ohne dass der Förderanspruch dem Grunde nach erlischt.
Für Erwerber von schlüsselfertigen Bauträgerobjekten gilt:
- Die Sonderabschreibung steht dem Erwerber zu, wenn die neue Mietwohnung bis zum Ende des Kalenderjahres der Fertigstellung angeschafft wird.
- Es kommt auf den Übergang von Nutzen und Lasten (wirtschaftliche Verfügungsmacht) an. Fertigstellung und Eigentumsübergang müssen im selben Kalenderjahr liegen.
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Praxiserfahrung & BMF-Quelle
In unserer täglichen Arbeit bei der Auswahl von Renditeobjekten in Hamburg und Schleswig-Holstein erleben wir regelmäßig, wie komplex die lückenlose Nachweisführung bei der Finanzbehörde sein kann. So reicht es für den Nachweis des Bauantragszeitpunkts bei der Steuererklärung nicht aus, lediglich den Kaufvertrag vorzulegen. Die Finanzämter verlangen präzise Nachweise über den behördlichen Bauantragseingang des ursprünglichen Bauträgers.
Offizielle Quelle: Die rechtlichen Vorgaben basieren auf dem offiziellen Anwendungsschreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 21. Mai 2025 (GZ: IV C3-S 2197/00009/011/024). Insbesondere in Abschnitt I.3 (Randnummern 8 bis 17) stellt das BMF klar, dass Verzögerungen im Bauamt nicht zu Lasten des Investors gehen, solange das Datum der Antragstellung im zulässigen Fenster liegt.
Ihr Partner für steueroptimierte Immobilien in Norddeutschland
Die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen beim Immobilienkauf erfordern höchste Präzision. Da individuelle steuerliche Verhältnisse stets maßgebend sind, empfehlen wir jedem Kunden ausdrücklich, sich vor dem Kauf intensiv mit einem qualifizierten Steuerberater abzustimmen.
Als spezialisierter Immobilienpartner haben wir regelmäßig Zugriff auf entsprechende Bauträgerobjekte und Neubauprojekte in und um Hamburg sowie in ganz Schleswig-Holstein, welche die strengen Kriterien des § 7b EStG erfüllen. Wir unterstützen Sie dabei, geeignete Objekte zu identifizieren und die notwendigen Unterlagen für Ihre Steuererklärung zusammenzustellen.