§ 7b EStG Formular & Nachweise
§ 7b EStG Formular & Nachweise
Steuererklärung & Formulare bei § 7b EStG: Welche Nachweise fordert das Finanzamt?
Damit die Sonderabschreibung nach § 7b EStG vom Finanzamt ohne Verzögerung gewährt wird, reicht ein bloßer Eintrag in der Steuererklärung nicht aus. Die Finanzverwaltung stellt strenge formelle Prüfungserfordernisse an Investoren und Bauträgerkäufer.
In diesem Beitrag erklären wir, welche Angaben und Formulare einzureichen sind, wie die Vollständigkeit bestätigt werden muss und welche Nachweise Sie bereithalten sollten.
Welche Formulare und Angaben verlangt die Finanzbehörde?
Gemäß den Verwaltungsvorschriften müssen Steuerpflichtige, die die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch nehmen wollen, dem örtlich zuständigen Finanzamt detaillierte Auskünfte erteilen.
Dazu gehören im Wesentlichen folgende Bausteine:
- Einkommensteuererklärung / Feststellungserklärung:
- Angabe der förderfähigen Bemessungsgrundlage und des geltend gemachten Sonder-AfA-Betrags in der jeweiligen Anlage zur Steuererklärung (z. B. Anlage V oder Feststellungserklärung bei Personengesellschaften).
- Formblatt „Angaben zur Inanspruchnahme einer Sonderabschreibung nach § 7b EStG“:
- Nach den Anlagen des offiziellen BMF-Schreibens sind detaillierte Projekt- und Objektangaben zu machen (z. B. genaue Wohnflächenberechnung, Baukostenaufstellung, Datum des Bauantrags/der Bauanzeige sowie Nachweis über die entgeltliche Vermietung). Hier direkt runterladen.
- Formelle Unterschrift & Bestätigung:
- Die Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben sind vom Steuerpflichtigen bzw. dessen gesetzlichem Vertreter eigenhändig mit Unterschrift zu bestätigen.
- De-minimis-Erklärung (sofern gewerblich erforderlich):
- Bei gewerblichen Einkünften (§§ 13, 15, 18 EStG) müssen alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen des laufenden sowie der zwei vorausgegangenen Kalenderjahre erklärt werden.
Welche Belege sollten Sie bereithalten?
Die Nachweise sind dem Finanzamt spätestens auf Anforderung vorzulegen. Aus der Praxis empfiehlt sich die direkte Vorbereitung folgender Belege:
- Bauantrag / Bauanzeige: Nachweis des offiziellen Behörden-Eingangsstempels zur Einhaltung der Stichtagsregelung.
- Kauf- / Bauträgervertrag: Nachweis über das Anschaffungsdatum sowie die Feststellung des Übergangs von Nutzen und Lasten im Kalenderjahr der Fertigstellung.
- Energie- / Nachhaltigkeitszertifikat: Bei Bauanträgen ab 2023 der Nachweis über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
- Flächen- & Baukostenberechnung: Detaillierte Aufschlüsselung der Gesamtkosten zur Einhaltung der 5.200-€/m²-Baukostenobergrenze sowie Kaufpreisaufteilung (Gebäude vs. Grund und Boden vs. Stellplatz).
- Mietverträge: Nachweis der entgeltlichen Überlassung zu fremden Wohnzwecken.
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Praxiserfahrung & BMF-Quelle
In unserer Betreuungspraxis in Hamburg und Schleswig-Holstein stellen wir immer wieder fest: Unvollständige oder widersprüchliche Angaben zum Bauantragsdatum oder zu Stellplatzkosten führen zu Rückfragen der Finanzämter, die das Veranlagungsverfahren um Monate verzögern können. Eine saubere, ordnerfertige Zusammenstellung aller Formulare verhindert solche Verzögerungen von Anfang an.
Offizielle Quelle: Die formalen Nachweis- und Prüfungserfordernisse für die Inanspruchnahme der Sonderabschreibung sind im BMF-Schreiben vom 21. Mai 2025 (GZ: IV C3-S 2197/00009/011/024) unter Abschnitt III (Randnummern 117 bis 118) verbindlich verankert.
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Ein lückenlos dokumentiertes Zahlenwerk ist der Schlüssel zur erfolgreichen Inanspruchnahme der Sonderabschreibung. Da individuelle steuerliche Verhältnisse stets maßgebend sind, empfehlen wir jedem Kunden ausdrücklich, die steuerlichen Formulare und Anträge von einem qualifizierten Steuerberater erstellen und prüfen zu lassen.
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