Rentner und Pensionäre
Rentner und Pensionäre
Das Wichtigste in Kürze
Rentner und Pensionäre, wir wissen was zu tun ist
Für viele Antragsteller ist die Realisierung einer Baufinanzierung mit dem Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im März 2016 schwieriger bzw. komplizierter geworden, da dadurch viele Kriterien für die Kreditvergabe verschärft wurden.
Besonders hart trifft dies Kunden, die kalkulatorisch bis ins Rentenalter finanzieren möchten, und diejenigen Antragsteller, die bereits Rentner oder Pensionäre sind. Wobei es bei der Gruppe der Pensionäre aufgrund der höheren Bezüge in der Regel weniger Probleme gibt als bei den Rentnern. Grundsätzlich gilt für alle Kunden bei der Antragstellung, dass auf Seiten der Kreditgeber eine Haushaltsrechnung bezüglich der aktuellen Ist-Situation und eine zukünftige Haushaltsrechnung für das Rentenalter aufgestellt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom Lebensphasenmodell, das die Banken anwenden. Eine Unterdeckung in der jeweiligen Haushaltsrechnung bzw. einer Lebensphase kann je nach Kreditgeber bereits zu einer Ablehnung des Kreditantrags führen. Bei Rentnern und Pensionären kommen weitere Kriterien zum Tragen, die von den Banken jedoch nicht einheitlich angewandt werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Herausforderungen bei einer Beantragung im Rentenalter aufgeführt.
Haushaltsrechnung
Zunächst gilt, dass Personen, die nicht mehr erwerbstätig sind, in der Regel ein geringeres Einkommen haben, häufig in Kombination mit einem größeren Vermögen. Kunden, die im Rentenalter eine Baufinanzierung beantragen, werden hinsichtlich des Einkommens und des Vermögens ähnlich wie erwerbstätige Personen geprüft.
Doch was bedeutet dies im Detail?
Zunächst prüft die Bank, ob der Antragsteller nachhaltig dazu in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus der neu beantragten Baufinanzierung nachzukommen. Einfach ausgedrückt: Ist der Kunde dazu in der Lage, seine Kreditraten fristgerecht aus seinem Einkommen zu entrichten? Ist dies der Fall, steht einer weiteren Bearbeitung des Antrags zunächst nichts im Weg. Ist dies hingegen nicht der Fall, weil der Antragsteller z. B. plant, neben seinem (Renten-)Einkommen sein Vermögen für die zukünftigen Ratenzahlungen zu nutzen, entstehen bei einigen Kreditgebern an dieser Stelle bereits Probleme. Viele Banken verlangen bei der Aufstellung der Haushaltsrechnung, dass die Kreditraten aus gesetzlichen oder privaten Renten oder ggf. Mieteinnahmen gezahlt werden können. Dass ein in Rente befindlicher Antragsteller aber ggf. über Vermögenswerte verfügt, die kapitalisiert werden könnten und auf diesem Weg monatlich verbraucht werden, sehen die Prüfsysteme vieler Banken nicht vor. Somit besteht die Möglichkeit, dass einem Antrag eines verrenteten Antragstellers nicht stattgegeben wird, obwohl dieser vermögend ist und somit problemlos dazu in der Lage wäre, die zukünftigen Raten zu entrichten.
Was geschieht in der Praxis an dieser Stelle?
In der Praxis kommt es aufgrund des zuvor geschilderten Sachverhaltes regelmäßig zur Ablehnung von Baufinanzierungsanträgen. Umso ratsamer ist es daher, gemeinsam mit den erfahrenen Beratern von CE-Baufinanz Wege sowie Anbieter zu suchen, die mit dem zuvor geschilderten Sachverhalt anders umgehen. Die Kollegen von CE-Baufinanz kennen die Probleme, sind mit ihnen bestens vertraut und wissen daher, welche Anbieter man in diesem Fall bevorzugt ansteuern sollte und welche eher nicht.
Tilgung
Bei Anschlussfinanzierungen im Rentenalter wünschen sich viele Rentner und Pensionäre eine möglichst geringe Tilgung. Es kommt auch vor, dass die Antragsteller ihre Baufinanzierung gar nicht tilgen möchten, da es den Kunden nicht wichtig ist, sich kurzfristig zu entschulden. In der Regel haben die Kreditgeber mit einer ausgesetzten Tilgung im Rentenalter Probleme und verweisen diesbezüglich darauf, dass die Bank kein Pfandhaus ist, in dem man sein Haus „abgibt/beleiht“, eine bestimmte Summe bekommt und dann nur noch Zinsen zu zahlen hat. Dieser Umstand ist – wie so oft im Leben – jedoch nur die halbe Wahrheit: Der Gesetzgeber gibt den Banken auch hier bestimmte Regeln vor, die jede Bank für sich anders auslegt bzw. interpretiert. So verlangen einige Kreditgeber je nach Alter eine bestimmte Mindesttilgung, damit die Entschuldung bis zu einem bestimmten statistischen Alter abgeschlossen ist. Andere Banken wiederum verlangen keine Mindesttilgung abhängig vom Rentenalter, sondern erwarten schlicht die Regeltilgung innerhalb der vorgesehenen Tilgungsgrenzen, z. B. von 1 Prozent bis 5 Prozent.
Statistisches Sterbealter
Einige Kreditgeber erwarten als feste Regelung bei der Prüfung des Baufinanzierungsantrages, dass die jeweilige Baufinanzierung bis zu einem bestimmten Alter des Antragstellers zurückgeführt worden sein muss. Aus diesem definierten Alter und dem Datum der Beantragung ergibt sich die für die Baufinanzierung anfangs verlangte Tilgung. Die vorgesehene Tilgung muss dann zusätzlich mit den entsprechenden Prüfkriterien für die Haushaltsrechnung vom Antragsteller zu erbringen sein.
Erbschaftsregelung
Es gibt viele Banken, die bei einer Finanzierung „in Richtung des statistischen Sterbealters/Rentenalters“ oder im Rentenalter von ihren Kunden verlangen, sich zum Thema Erbschaftsregelung zu äußern. CE-Baufinanz bewertet dieses Vorgehen als kritisch und fragwürdig, da selbst eine vom Kunden abgegebene Absichtserklärung dahingehend, die Immobilien später einmal den eigenen Kindern zu vererben, vom Antragsteller jederzeit widerrufen werden kann.en werden kann.
Absicht des Verkaufs
Viele Kunden planen im Rentenalter, möglichst steuerfrei, einen Teil ihres Immobilienvermögens zu verkaufen und sich auf diese Weise zu entschulden. Einige Banken akzeptieren diese Argumentation hinsichtlich der Haushaltsrechnung im Rentenalter bzw. ein Defizit in der Haushaltsrechnung des Antragstellers, andere Banken lehnen ein solches Vorgehen grundsätzlich ab. Schlussendlich besteht auf Seiten der Kreditgeber auch bezüglich dieses Vorgehens keine Einheitlichkeit; die Berater von CE-Baufinanz sind jedoch mit den jeweiligen Unterschieden bei den Handlungsweisen vertraut und können daher entsprechend darauf reagieren.