Baufinanzierungs-News:

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Erbwerbsnebenkosten – Grunderwerbsteuer

„Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert in Deutschland von Bundesland zu Bundesland und beträgt aktuell bis zu 6,50 %“

Die Grunderwerbsteuer fällt als Steuer beim Erwerb eines Grundstücks/einer Immobilie an und ist vom Grundstückskäufer zu entrichten. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach dem jeweiligen Bundesland, in dem die Immobilie bzw. das Grundstück erworben wird. Die Grunderwerbsteuer ist eine sogenannte „Ländersteuer“ und steht den Bundesländern zu. Als Bemessungsgrundlage für die Festlegung der Höhe der Grunderwerbsteuer gilt der im Vertrag ausgewiesene notarielle Kaufpreis.

Rechtliche Grundlage

Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes – kurz GrEStG – erhoben. Das Grunderwerbsteuergesetz regelt in Deutschland die Besteuerung von Rechtsvorgängen, die sich auf inländische Grundstückstransaktionen beziehen. Dazu zählen im Besonderen der Grundstückserwerb als auch der -tausch sowie der Kauf von Grundstücken aus einer Zwangversteigerung.

Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer

Die zu entrichtende Steuererhöhe bemisst sich jeweils nach dem Wert der Immobilien- bzw. Grundstückstransaktion. Der notarielle Kaufpreis stellt dafür in der Regel die Bemessungsgrundlage dar.

Höhe des Steuersatzes der Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer lag in Deutschland bis September 2006 bundeseinheitlich bei 3,5 %. Seit dem 1. September 2006 können die Bundesländer ihren Steuersatz individuell festlegen, was in Deutschland zu unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätzen geführt hat. Aktuell beträgt die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Steueraufkommen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland

Im Jahr 2010 betrug das Steueraufkommen aus der Grunderwerbsteuer in Deutschland 5,3 Mrd. Euro. Im Jahr 2011 stieg das Steueraufkommen auf 6,3 Mrd. Euro und erreichte im Jahr 2012 den bisherigen Höchstwert von 7,3 Mrd. Euro.

Grunderwerbsteuersätze in Deutschland 2016

Grunderwerbsteuersätze in Deutschland 2015

Alle Angaben ohne Gewähr.

Erwerbsnebenkosten – Maklercourtage

„Die Maklercourtage zählt zu den Erwerbsnebenkosten und kann zwischen den Vertragsparteien frei verhandelt werden“

Als Maklercourtage oder Maklerprovision bezeichnet man in Deutschland die Vergütung eines Immobilienmaklers für seine Vermittlertätigkeit. Nachfolgend wird zunächst ausschließlich auf die Maklercourtage bei einem Immobilienerwerb eingegangen.

Formen der Maklercourtage – Innenprovision

Wird im Zusammenhang mit einer Maklercourtage von einer Innenprovision gesprochen, so bedeutet dies, dass die zu entrichtende Gebühr vom Verkäufer zu tragen ist. Die Innenprovision wird nach außen nicht ausgewiesen.

Formen der Maklercourtage – Außenprovision

Die Außenprovision ist die Provision, die vom Käufer bzw. dem zukünftigen Mieter zu tragen ist, und wird nach außen ausgewiesen. Die Provision bemisst sich beim Immobilienkauf prozentual nach dem Kaufpreis.

Rechtliche Grundlage der Maklercourtage

Die rechtliche Grundlage für die Erhebung einer Maklercourtage beim Erwerb einer Immobilie findet sich im BGB, §§ 652 bis 654. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass dem Immobilienmakler bei der Vermittlung einer Immobilie eine Maklerprovision zusteht. Hierfür ist im Zweifel vom Immobilienmakler ein Nachweis zu erbringen. Die Höhe der Provision ist beim Erwerb einer Immobilie nicht geregelt, lediglich bei der Anmietung von Wohnraum in § 3 des Wohnraumvermittlungsgesetzes.

Übliche Provisionsmodelle

  • Teilung der anfallenden Provision zwischen Käufer und Verkäufer
  • Die Provision wird vom Käufer entrichtet
  • Die Provision wird vom Verkäufer entrichtet (häufig bei gewerblichen Transaktionen)

Höhe der Maklercourtage

Die Höhe der zu entrichtenden Maklercourtage wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Zum einen spielt die Nachfrage nach der angebotenen Immobilie eine entscheidende Rolle, zum anderen gibt es regionale Unterschiede, die zu beachten sind. Grundsätzlich gibt es in jedem Bundesland eine Courtage-Obergrenze, die bei einer nachweislichen Vermittlungstätigkeit als Richtwert herangezogen werden kann. Dabei gelten zudem von Bundesland zu Bundesland üblicherweise unterschiedliche Provisionsmodelle.

Nachfolgend sind sowohl die üblichen Provisionsmodelle als auch die Obergrenzenrichtwerte  aufgeführt.

Maklercourtage bei einer Vermietung

Bei der Wohnraumvermietung darf die Maklercourtage bzw. Maklerprovision maximal 2 Monatsmieten + MwSt. betragen.

Rechtliche Grundlage der Maklercourtage bei Vermietung

Die Definition der maximalen Höhe der Maklercourtage basiert auf dem Wohnraumvermittlungsgesetz, kurz WoVermG.

Wohnraumvermittlungsgesetz

Erwerbsnebenkosten – Notargebühren

„Die Notar- und Gerichtskosten belaufen sich beim Erwerb einer Immobilie in Deutschland auf rund 1,5% des Kaufpreises und sind von der Käuferseite – als Teil der Erwerbsnebenkosten – zu entrichten“

Der Kauf einer Immobilie oder der Erwerb eines Grundstücks erfordert in Deutschland eine notarielle Beglaubigung. Dies bedeutet Folgendes: Nur notariell geschlossene und beurkundete Kaufverträge erhalten eine rechtliche Gültigkeit.

Bemessungsgrundlage

Als Bemessungsgrundlage zur Errechnung der Notar- und Gerichtskosten gilt stets der im Notarvertrag ausgewiesene Kaufpreis. Auf dieser Basis errechnet sich die Höhe der anfallenden Notar- und Gerichtskosten.

Höhe der Notar- und Gerichtskosten

Die Notargebühren sowie die Gebühren, die beim Amtsgericht anfallen, richten sich jeweils nach dem notariellen Kaufpreis und betragen aktuell rund 1,5 %. Die genaue Höhe errechnet Ihnen gern ein Baufinanzierungsberater aus unserem Netzwerk.

Leistungen, die in den rund 1,5 % Notar- und Gerichtskosten grundsätzlich enthalten sind

  • Protokollierungsgebühr für den Notar
  • Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • Grundschuldbestellung
  • Eintragung der Grundschuld
  • Eintragung des neuen Eigentümers
  • Löschung der Auflassungsvormerkung
  • Gebühr für die Abwicklungstätigkeit
  • Vertragsvollzugsgebühren
  • Eventuelle Kosten für die Abwicklung über ein Notaranderkonto

Rechtliche Grundlage der Notargebühren

Die Gebührenordnung der Notare stellt die rechtliche Grundlage der Notargebühren dar.