Baufinanzierungs-News:

+++ Div. Banken melden per sofort Zinsersenkungen +++ Ukraine-Krieg setzt Wirtschaft unter Stress +++ Zinsanstieg ggf. temporär gebremst – jetzt Anschlussfinanzierung sichern +++ Commerzbank AG mit weiterem Baufi-Produkt +++ ING mit Abschlag für bestimmte Regionen von bis zu 0,2% +++ Allianz mit Abschlag auf Volltilger von bis zu 0,1% +++ CE-Baufinanz finanziert Mehrfamilienhaus +++ CE-Baufinanz übernimmt Grundbuchkosten von bis zu 100 EUR bei erfolgreicher Vermittlung an bestimmte Bankpartner +++ jetzt vorab beraten lassen +++

Baufinanzierungsberatung

Baufinanzierungsberatung mit CE-Baufinanz – wir beraten Sie gemäß den gesetzlichen Vorgaben

Seit dem 21.03.2016 und der Übernahme der europäischen Wohnimmobilienkreditrichtlinie in nationales Recht hat sich die Baufinanzierungsberatung grundlegend geändert. Nachfolgend haben wir für Sie daher einige Informationen zu den wichtigen Themen rund um die Baufinanzierungsberatung zusammengetragen.

Im Besonderen sind die nachfolgend genannten Aspekte im Bereich der Baufinanzierungsvermittlung von der genannten Gesetzesnovelle betroffen.

  • Die Baufinanzierungsberatung: Uns als Vermittler werden Vorgaben dahingehend gemacht, dass wir Sie auf bestimmte Themen ansprechen bzw. Sie darüber informieren müssen. Diesen Vorgaben werden wir gerecht, indem wir unseren Kunden eine Erstinformation zukommen lassen, in welcher wir bestimmte Inhalte in den von uns erstellten Finanzierungsvorschlägen vermerken, Sie auf bestimmte Dinge hinweisen und Ihnen bestimmte Informationen durch Zusendung eines entsprechenden Links zur Verfügung stellen. Jede Form der zuvor genannten Informationsweitergabe reicht bereits für sich aus, um den gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich zu entsprechen. CE-Baufinanz stellt jedoch an sich selbst höchste Ansprüche in Bezug auf die Beratung und Betreuung und hat daher den hier kurz beschriebenen Weg als den für sich richtigen definiert.
  • Qualifikation: Ab dem 20.03.2017 reicht nicht mehr die Erlaubnis nach § 34 c Gewerbeordnung (GewO) aus, um der Tätigkeit als Baufinanzierungsvermittler nachkommen zu dürfen. Ab März 2017 wird diese Erlaubnis durch den Schein nach § 34 i GewO ersetzt. Diese Erlaubnis ist an Qualifikationsvorgaben gebunden. Sowohl CE-Baufinanz als auch sämtliche seiner Berater/-innen erfüllen die gesetzlichen Vorgaben bereits heute.
  • Dokumentationspflichten: Wir sind heute bei bestimmten Konstellationen dazu angehalten, eine Art Beratungsdokumentation entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu erstellen. Dem kommen wir nach, indem wir gemäß den Vorgaben unseren Kunden im Rahmen des Versands des Finanzierungsvorschlags entsprechende Inhalte zukommen lassen. Diese sind dann entsprechend dokumentiert.

 

Allgemeine Informationen:

Mit unseren allgemeinen Informationen zum Thema Baufinanzierung kommen wir den grundsätzlichen rechtlichen Ansprüchen nach, unsere Kunden vollumfänglich über bestimmte Inhalte zu informieren. Den allgemeinen Informationen können Sie dabei zusätzlich entnehmen, wie Sie verschiedene Finanzierungsanbieter korrekt miteinander vergleichen können. Zudem weisen wir Sie auf einige häufig auftretende Fallstricke bei der Anbieterrecherche hin.

 

Kundenerstinformationen gemäß Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Die Kundenerstinformationen weisen unsere Kunden auf bestimmte Risiken, die im Rahmen der Aufnahme eines Immobilienkredites entstehen können, hin. Nachfolgend können Sie das entsprechende Dokument herunterladen.

 

UNTERLAGENCHECKLISTE

CE-Baufinanz ist auch im Laufe der Baufinanzierungsvermittlung dazu angehalten, seinen Kunden eine Unterlagencheckliste zukommen zu lassen. Nachfolgend haben wir ein entsprechendes Musterformular zum Download eingefügt.

 

SELBSTAUSKUNFT

Um eine vollumfängliche Baufinanzierungsberatung durchzuführen und für Sie den besten Anbieter zu recherchieren, benötigen wir einige objekt- und personenbezogene Angaben. Die hierfür vorgesehene Selbstauskunft haben wir nachfolgend als Muster zum Download beigefügt.