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Der Begriff der Baufinanzierung beschreibt weitläufig alle Finanzierungsarten, die zur Verwirklichung eines Baufvorhabens und/oder eines Immobilienerwerbs dienen.
Bei der Baufinanzierung kommen verschiedene Finanzierungsarten zur Anwendung. Nachfolgend werden die klassischen Finanzierungsarten aufgezählt und im Nachgang erläutert.
Der Realkredit wird jeweils durch ein Grundpfandrecht – die Eintragung einer Grundschuld/Hypothek – besichert. Für einen Realkredit gilt in der Regel eine Beleihungsgrenze von 60 % des Beleihungswerts oder 50 % des Verkehrswerts. Kommt es zu einer Finanzierung über die genannten Grenzwerte hinaus, so wird von einem Personalkredit gesprochen.
Definition des Rechtsbegriffs Realkredit gemäß § 21 Abs. 3 Nr. 1 KWG: Definition Realkredit
Der Realkredit unterliegt strengen rechtlichen Voraussetzungen. So ist er unter anderem an Wohn- und Gewerbeobjekte gebunden, das Grundpfandrecht muss rechtlich nutzbar und in einem angemessenen Zeitraum realisierbar sein. Die Immobilie muss ab einem bestimmten Beleihungsvolumen von einem unabhängigen Sachverständigen bewertetet worden sowie angemessen gegen Schäden versichert sein. Alle weiteren rechtlichen Grundvoraussetzungen sind in § 20 KWG nachzulesen.
Der Personalkredit ist ein Darlehen, das aufgrund der Bonität eines Kreditnehmers genehmigt wird. In Bezug auf die Baufinanzierung wird rechtlich von einem Personalkreditanteil gesprochen, wenn die Beleihungsgrenze von 60 % überschritten wird. Der Personalkredit bzw. der Personalkreditanteil wird grundsätzlich ebenfalls über die Eintragung einer Grundschuld/Hypothek besichert.
Wird die Beleihungsgrenze von 60 % des Beleihungswerts überschritten, so spricht man im Rahmen einer Baufinanzierung von einem Realkreditsplitting. Beim Realkreditsplitting wird zwischen zwei Formen unterschieden: Es gibt das unechte Realkreditsplitting, bei dem ein Kreditvertrag sowohl für den Realkredit- als auch den Personalkreditanteil genutzt wird, und das echte Realkreditsplitting, bei dem für jeden Anteil ein gesonderter Kreditvertrag geschlossen wird. Das unechte Realkreditsplitting ist die heute üblicherweise genutzte Form.
In nahezu jede Baufinanzierung wird heute ein öffentliches Förderdarlehen eingebaut. Die Darlehen werden zumeist von der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder den Landesförderbanken vergeben. Alle wichtigen Informationen zu den öffentlichen Förderdarlehen finden Sie unter: Öffentliche Fördermittel.
Eventuell haben Sie Glück und arbeiten in einem Unternehmen, in dem Arbeitgeberdarlehen vergeben werden. Der Sollzins eines Arbeitsgeberdarlehens ist zumeist niedriger als der aktuelle marktübliche Sollzins von Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen und Versicherungen. Ein Nachteil des Arbeitgeberdarlehens ist die daraus resultierende Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber. Folglich wird ein Arbeitgeberwechsel durch ein Arbeitgeberdarlehen häufig deutlich erschwert.
Bauspardarlehen werden von Bausparkassen vergeben und können eine interessante Ergänzung im Finanzierungsaufbau sein. Bauspardarlehen werden ebenso wie Real- und Personalkredite objektbezogen vergeben. Den Zinssatz im Bauspardarlehen sichert sich der Darlehensnehmer dabei bereits beim Abschluss des Bausparvertrags für die komplette Laufzeit. Nachteile des Bauspardarlehens sind die hohe Belastung in der Tilgungsphase aufgrund einer relativ kurzen Kreditlaufzeit sowie der geringe Guthabenzins während der Ansparphase. Als Vorteil ließe sich die große Zinssicherheit nennen.