Einkommen in ausländischer Währung
Einkommen in ausländischer Währung
Das Wichtigste in Kürze
Bei der Beantragung einer Baufinanzierung in Deutschland unterscheidet sich der angestellte Antragssteller mit einem Einkommen im Ausland vom selbstständigen Antragssteller. Nachfolgend sind die wesentlichen Unterschiede und Herausforderungen kurz beschrieben.
Der angestellte Antragsteller
Arbeitet ein Antragsteller oder eine Antragstellerin zum Beispiel in der Schweiz und bezieht somit sein Einkommen in einer ausländischen Währung, in diesem Fall in Schweizer Franken, und hat dabei zudem seinen Wohnort (Meldeanschrift) in Deutschland, so wird in der Regel bei der Aufstellung der Haushaltsrechnung im Rahmen der Beantragung einer Baufinanzierung mit einem Abschlag auf das Einkommen zur Abfederung des Währungsrisikos von Seiten der Kreditgeber kalkuliert.
Diese Abschläge können bei einzelnen Kreditinstituten bis zu 50 Prozent des Einkommens betragen und sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Die Regel sind hier Abschläge in Höhe von 25 Prozent. Man spricht in diesem Zusammenhang häufig von sogenannten „Grenzgängern“, einem Modell, das besonders zwischen in Deutschland lebenden Menschen und der Schweiz/Dänemark auftritt.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
- Gehaltsabrechnung aus Dezember des Vorjahres
- Letzten beiden ergangenen Steuerbescheide
- Letzten beiden kompletten Steuererklärungen
- Vermögensnachweise und ggf. je nach Bank Kontonachweise
- Eventuell vorhandene weitere Kreditverträge
- Renteninformationen
- Personalausweise/Aufenthaltstitel
- Objektunterlagen
Der selbstständige Antragsteller
Bei selbstständigen Antragstellern, die ihr Gewerbe im Ausland betreiben und eine Baufinanzierung in Deutschland beantragen wollen, ist die Ermittlung des Einkommens für die Haushaltsrechnung deutlich schwieriger als bei einem Antragsteller, der sein Einkommen als Angestellter in einer ausländischen Währung verdient. Daher ist es bei einem selbstständigen Antragsteller mit einem Wohnort in Deutschland, verbunden mit einem Gewerbe im Ausland, besonders wichtig, die entsprechenden Einkommensunterlagen bei der Antragstellung beizubringen. Die sprachliche Barriere, die an dieser Stelle zwangsläufig bei den meisten Ländern auftritt (Schweiz, Österreich und Luxemburg ausgenommen), stellt ein weiteres Hindernis bei einem Antragsteller mit einer Selbstständigkeit im Ausland dar.
Benötigte Unterlagen für die Antragstellung
- Aktuelle BWA
- BWA aus 12/20xx (des Vorjahres)
- Letzten beiden kompletten Jahresabschlüsse
- Ggf. notarielle Urkunden der Gesellschaft
- Ggf. Vermögensnachweise der Gesellschaften
- Ggf. die letzten beiden Steuererklärungen der Gesellschaft
- Ggf. die letzten beiden Steuerbescheide der Gesellschaft
- Letzten beiden ergangenen Steuerbescheide des Antragstellers
- Letzten beiden kompletten Steuererklärungen des Antragstellers
- Ggf. Vermögensnachweise der Gesellschaft
- Vermögensnachweise und ggf. je nach Bank Kontonachweise
- Eventuell vorhandene weitere Kreditverträge
- Renteninformationen
- Personalausweise/Aufenthaltstitel
- Objektunterlagen
Was ist noch zu bedenken bei einem Einkommen in ausländischer Währung?
Grundsätzlich ist das Bewusstsein auf Seiten des Antragstellers wichtig, dass es sich bei einer solchen Konstellation nicht um einen Standardvorgang mit Standardbearbeitungszeiten handelt. Sowohl hinsichtlich der Zusammenstellung der Unterlagen als auch hinsichtlich der Bankenauswahl und Bankenanzahl, die in Frage kommen, verbunden mit längeren Bearbeitungszeiten, ggf. höheren Zinssätzen, sprachlichen Herausforderungen und Besonderheiten bei der Legitimation, ist diese Konstellation besonders und bedarf Geduld und Sorgfalt in der Bearbeitung.
Unsere Empfehlung
Wir empfehlen unseren Kunden, frühzeitig mit CE-Baufinanz das Gespräch zu suchen. Eine gewissenhafte Vorbereitung ohne Zeitdruck kann viele Türen nachhaltig öffnen. Ist die Immobilie erst gefunden und der potenzielle Darlehensnehmer steht im Wettbewerb um das betreffende Objekt mit anderen Interessenten, so besteht häufig Zeitdruck, und die Kombination aus Zeitdruck und einem Einkommen in ausländischer Währung ist in der Regel keine vielversprechende.