Befristeter Arbeitsvertrag

Befristeter Arbeitsvertrag

Das Wichtigste in Kürze

Ein befristeter Arbeitsvertrag oder eine Probezeit können die Beantragung einer Baufinanzierung erschweren, da nicht alle Banken solche Antragsteller akzeptieren.

Banken interpretieren die rechtliche Grundlage zur Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit unterschiedlich, was zu Ablehnungen oder höheren Zinssätzen führen kann.

CE-Baufinanz-Berater finden in der Regel Lösungen für Antragsteller in befristeten Verträgen oder Probezeiten, und kostenlose Finanzierungsanfragen sind möglich.

Befristeter Arbeitsvertrag, in der Regel kein Problem mit CE-Baufinanz

Ein befristeter Arbeitsvertrag und/oder ein Antragsteller in der Probezeit kann bei der Beantragung einer Baufinanzierung grundsätzlich zur Herausforderung werden. Nicht alle Banken akzeptieren einen Antragsteller, der befristet angestellt ist oder sich in der Probezeit befindet. Diese Kreditgeber fallen bei der Bankenauswahl für einen solchen Antragsteller weg, was ärgerlich ist, aber in der Regel keine große Katastrophe darstellt.t.

Häufig ist lediglich das Bewusstsein auf Seiten der Antragsteller wichtig, dass eine Probezeit oder eine Befristung etwas an der Abwicklung oder am Zins verändern können

Die Machbarkeit der Finanzierung ist in der Regel kaum bis gar nicht eingeschränkt. Es kann jedoch sein, dass, sollte der „eigentlich“ günstigste Kreditgeber Probezeit und/oder Befristung nicht akzeptieren, ein höherer Zinssatz angeboten wird.

Warum tun sich einige Banken schwer und andere nicht?

Es gibt Kreditgeber, die die eher „wachsweich formulierte“ rechtliche Grundlage zur Verpflichtung der Prüfung der Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers unterschiedlich interpretieren. Einige Banken kommen so zu dem Schluss, dass eine Probezeit oder Befristung die Kapitaldienstfähigkeit nicht ausreichend sicherstellt, während andere Kreditgeber den Sachverhalt jedoch anders einschätzen.

Die Berater von CE-Baufinanz finden in der Regel eine Lösung für diese Konstellation, und einer kostenlosen sowie unverbindlichen Finanzierungsanfrage steht nichts im Wege.

Was also tun wenn ich befristet beschäftigt bin oder mich noch in der Probezeit befinde?

Ob befristet oder in der Probezeit, häufig finden die Experten von CE-Baufinanz gemeinsam mit ihren Kunden eine Lösung. Schwierig wird es immer dann, wenn sich verschiedene Besonderheiten kombinieren. Was ist damit gemeint? Wenn kein Eigenkapital vorhanden ist und eine Befristung sowie eine Probezeit bestehen, sinkt die Auswahl an Banken erheblich. Ein einzelnes Problem oder eine Herausforderung lässt sich oft lösen, jedoch führen mehrere Probleme oder Herausforderungen in der Regel zu einer deutlich höheren Finanzierungskosten oder gar zu einer Ablehnung des Vorhabens.


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