Wohnsitz im europäischen Ausland
Wohnsitz im europäischen Ausland
Das Wichtigste in Kürze
Wohnsitz im europäischen Ausland, kein KO mit CE-Baufinanz
Wohnt ein potenzieller Antragsteller im europäischen Ausland, lässt sich in der Regel eine Baufinanzierung bewerkstelligen, wenn bestimmte Parameter erfüllt sind. Gleichzeitig gelten in diesem Fall häufig strengere Bonitätsanforderungen bezüglich Einkommen, Vermögen und dem Einsatz von Eigenkapital. Doch bei Weitem nicht alle Banken finanzieren in diesem Fall, und die Kreditgeber legen diese Situation zudem vollkommen unterschiedlich aus.
Herausforderungen, Probleme, Lösungen
Nachfolgend haben wir die Gedanken auf Seiten der Kreditgeber sowie deren Probleme und Herausforderungen sowie Lösungen für Sie zusammengetragen.
Ggf. Währungsrisiko vorhanden?
Ein ggf. vorhandenes Währungsrisiko, wenn der Antragsteller z. B. in der Schweiz lebt, spielt hierbei ebenfalls eine Rolle, sodass für die Haushaltsrechnung häufig mit einem Abschlag von bis zu 25 Prozent auf das Einkommen in ausländischer Währung kalkuliert wird.
Zustellung der Post sichergestellt?
Viele Banken sehen die Sicherstellung der Postzustellung als Herausforderung und erwarten daher einen Zustellbevollmächtigten in Deutschland oder eine Anschrift, an die zugestellt werden darf. Diese Anschrift muss nicht bei allen Banken die Meldeanschrift sein.
Konto für Abbuchung vorhanden?
Die Kreditrate muss in der Praxis von einem deutschen Konto abgebucht werden, was dazu führt, dass die Banken hierfür ein deutsches Girokonto verlangen. Aber wie kann ein Darlehensnehmer ein Girokonto eröffnen, wenn der Kunde keine Anschrift in Deutschland hat? Auch hier führen unterschiedliche Wege zum Ziel, und man kann diese Herausforderung in der Regel lösen. Im Zweifelsfall finanziert man über eine Bank, die immer ein Girokonto als Abrechnungskonto miteröffnet.
Verträge nach deutschem Recht
Ein strittiges Thema auf Seiten der Banken ist, ob die klassischen Baufinanzierungsverträge in diesem Fall genutzt werden können und dürfen oder ob diese Konstellation einen speziellen Vertrag erfordert. Volksbanken und Sparkassen sind hinsichtlich ihrer Regularien an dieser Stelle in der Regel flexibler als Geschäftsbanken.
Botschaftsverfahren inkl. Legitimation
Bei Kunden, die im europäischen Ausland leben, verlangen die Banken in der Regel, dass die Kunden persönlich zum Unterschriftentermin erscheinen oder eine Legitimation in Deutschland vornehmen. In wenigen Fällen ist die Legitimation über ein Botschaftsverfahren im jeweiligen Land möglich.
Fazit
In den meisten Fällen, in denen Kunden im europäischen Ausland leben, ist es durchaus möglich, die Finanzierung zu realisieren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich hierbei nicht um einen Standardvorgang handelt. Zudem müssen für die zuvor aufgeführten Herausforderungen individuelle Lösungen erarbeitet werden. Die Berater von CE-Baufinanz begleiten ihre Kunden fachkompetent auf diesem Weg.
Diesbezüglich sind in der Regel kleinere Banken, Sparkassen und Volksbanken deutlich flexibler als die standardorientierten Onlinebanken und Versicherungen.