Baufinanzierung mit Elterngeld
Baufinanzierung mit Elterngeld
Das Wichtigste in Kürze
Elterngeldbezug: Probleme bei der Finanzierung?
Viele unserer Kunden erwerben ihre erste Immobilie im Alter von 25 bis 40 Jahren, einem Lebensabschnitt, in dem man häufig auch Mutter oder Vater wird. Daher kommt es oft vor, dass uns Finanzierungsanfragen von Kunden erreichen, die sich gerade im oder kurz vor dem Elterngeldbezug befinden. Bei dieser Konstellation treten oft Probleme auf, die jedoch lösbar sind.
Welches Problem besteht aufseiten der Kreditgeber?
Der Gesetzgeber schreibt seit 2016 der Kreditwirtschaft vor, dass bei der Vergabe einer Baufinanzierung die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit sichergestellt sein muss. Ist dies nicht der Fall, kann dies unter Umständen dazu führen, dass ein abgeschlossener Immobiliardarlehensvertrag anfechtbar oder schwebend unwirksam wird. Die Kreditgeber sind daher stets bemüht, die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit der Kreditnehmer nachzuweisen, um dem betreffenden Gesetz gerecht zu werden. Besteht bereits ein Elterngeldbezug oder steht dieser bevor, interpretieren die Kreditinstitute diese Situation unterschiedlich und erkennen verschieden große Probleme sowie Lösungen. Einheitlichkeit bei der Arbeitsweise und den Bedingungen der Banken ist nicht gegeben. Daher ist es wichtig, Bank und Kreditnehmer individuell zu betrachten.
Mögliche Lösungen für mögliche Probleme
Die Lösungen, die von den Kunden bzw. von Seiten der Baufinanzierungsvermittler angeboten werden, müssen zunächst vom Kreditgeber akzeptiert werden – und hier gibt es oft Schwierigkeiten. Die Kreditgeber legen das betreffende Gesetz unterschiedlich aus, was dazu führt, dass es bei rund 500 Bankpartnern auch rund 500 unterschiedliche Regelungen in Bezug auf die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit gibt. Die Lösung besteht darin, sich optimal auf den gewünschten Bankpartner und dessen Bedingungen einzustellen und den Antrag entsprechend den Anforderungen des Kreditgebers einzureichen.
Tipps und Tricks aus der Praxis
Wir empfehlen, beim Elterngeldbezug zunächst vollständige Unterlagen zusammenzustellen, was häufig schon eine große Herausforderung darstellt. Dabei ist die Liste der Unterlagen immer vom jeweiligen Bankpartner und dessen Anforderungen abhängig.
Folgende Unterlagen sind in der Regel ratsam:
- Arbeitsverträge
- Stellungnahmen des Arbeitgebers über ein Rückkehrrecht
- der aktuelle Elterngeldbescheid
- die letzten drei Gehaltsabrechnungen
- ggf. eine Probeabrechnung in der Höhe des Anschlussgehaltes
- ggf. ein Zeitstrahl, aus dem hervorgeht, wann und wie lange welches Familieneinkommen, aufgeschlüsselt nach Antragstellern, besteht
- die letzten beiden Steuererklärungen und die letzten beiden Steuerbescheide
- Vermögensnachweise
- Renteninformationen und Nachweis privater Altersversorgung
Uns ist bekannt, dass die benötigten Unterlagen vielfältig sind und die Zusammenstellung dieser herausfordernd sein kann. Heutzutage werden unglaublich viele Dokumente benötigt, die bereits für sich genommen zum Stolperstein werden können. Genau aus diesem Grund ist es so wichtig, möglichst alle Unterlagen vollständig vorzulegen. Nur auf einer vollständigen Informations- und Unterlagenbasis kann man mit Banken das Gespräch suchen, um ggf. eine Sonderbehandlung zu erwirken.
Wir empfehlen daher Folgendes: Gründlichkeit ist das oberste Gebot, und die Berater von CE-Baufinanz unterstützen Sie tatkräftig.
Psychologie
Wie immer im Leben ist auch bei der Einreichung der Unterlagen die Psychologie ein wichtiger Faktor. Als Kunde und Darlehensvermittler die jeweils andere Seite zu verstehen und realistisch einzuschätzen, ist von zentraler Bedeutung. Nur wer das Denken und die Arbeitsweise des Bankers und der betreffenden Bank kennt, kann Schlupflöcher suchen und finden und so auf Seiten der Antragsteller einen Vorteil erwirken.
Zudem können die Anträge dann optimal auf die betreffende Bank und den jeweiligen Ansprechpartner zugeschnitten und entsprechend eingereicht werden. Auch dies erhöht die Erfolgschancen und senkt tendenziell den Zins.