Scheidung

Scheidung

Das Wichtigste in Kürze

Kreditgeber betrachten keinen Unterschied zwischen geschieden und getrennt. Ziel: Kapitaldienstfähigkeit sicherstellen. Dokumentenanforderungen variieren.

Fehlende Trennungsfolgevereinbarung: Banken nutzen pauschale Unterhaltsverpflichtungen. Praxiserprobt und umgeht fehlende Pflichtunterlagen.

Vor Scheidung: Notwendige Dokumente bereithalten. Berater benötigen Einkommens-, Unterhalts- und Vermögensnachweise für erfolgreiche Baufinanzierung.

Scheidung, wir sprechen mit den Banken und helfen unseren Kunden

Bei der klassischen Baufinanzierung unterscheiden wir folgende Situationen:

  • Antragsteller ist bereits geschieden.
  • Antragsteller ist noch nicht geschieden, das Paar ist jedoch bereits getrennt.

Was sind die wesentlichen Unterschiede aus Sicht des Kreditgebers zwischen bereits geschieden und bisher nur getrennt?

Aus Sicht des Kreditgebers gibt es hinsichtlich des Ziels der Prüfung keinen Unterschied. Es soll sichergestellt werden, dass die Kapitaldienstfähigkeit des Antragstellers gewahrt ist, da dies vom Gesetzgeber grundsätzlich verlangt wird. Der Weg zum Ziel unterscheidet sich jedoch je nach Situation hinsichtlich der Unterlagenanforderungen. Ist ein Antragsteller bereits geschieden, gibt es in der Regel ein Scheidungsdokument des zuständigen Gerichts, aus dem hervorgeht, wie der finanzielle Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten geregelt wurde. Sind die Eheleute bisher lediglich getrennt und noch nicht geschieden, verlangen die Banken in der Regel ein notarielles Dokument über die angedachten finanziellen Ausgleichsregelungen nach der Scheidung. Aus diesem Dokument müssen der Vermögensausgleich und etwaige Unterhaltsverpflichtungen hervorgehen. Können sich beide Parteien nicht auf eine entsprechende Vereinbarung einigen, ist die Finanzierung der Person häufig schwierig. Es gibt jedoch einige wenige Banken, die auch für diese Konstellation eine Lösung anbieten.

Getrennt, aber noch nicht geschieden und keine Trennungsfolgevereinbarung, was dann?

Wenn noch keine Trennungsfolgevereinbarung bei den Antragstellern vorliegt, gibt es Banken, die mit pauschalen Unterhaltsverpflichtungen, orientiert am jeweiligen Einkommen, arbeiten. Häufig lässt sich auf diese Weise das Problem der nicht vorliegenden Pflichtunterlage unkompliziert umgehen. In der Praxis hat sich dieser Weg als durchaus praktikabel erwiesen.

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Was sollte man noch beachten, wenn eine Scheidung im Raum steht oder ich bereits geschieden bin?

Grundsätzlich gilt: Man sollte zunächst die betreffenden Dokumente zum Vorgang bereit haben. Nur so können die Berater von CE-Baufinanz erfolgreich agieren. Liegen die relevanten Dokumente zum Einkommen, zum möglichen Unterhalt und zum Vermögensausgleich vor, steht der Baufinanzierung grundsätzlich nichts im Wege.

Notwendige persönliche Unterlagen – getrennt, aber noch nicht geschieden

  • Personalausweis 
  • Selbstauskunft 
  • Renteninfo
  • Einkommensnachweise
  • Eigenkapitalnachweise 
  • Vermögensnachweise 
  • Kreditverträge 
  • Die letzten beiden Einkommenssteuerbescheide 
  • Die letzten beiden Einkommenssteuererklärungen 
  • Trennungsfolgevereinbarung (wenn vorhanden)


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