Wohnsitz im außereuropäischen Ausland
Wohnsitz im außereuropäischen Ausland
Das Wichtigste in Kürze
Wohnsitz im außereuropäischen Ausland, meist händelbar
Die Herausforderungen für Kunden im außereuropäischen Ausland sind nahezu identisch mit den Herausforderungen für Kunden im europäischen Ausland.
Herausforderungen, Probleme und Lösungen
Daher führen wir im Folgenden zunächst noch einmal die Herausforderungen, Probleme und Lösungen für Kunden aus dem europäischen Ausland auf und ergänzen diese um wenige weitere relevante Punkte.
Ggf. Währungsrisiko vorhanden?
Analog zu Kunden, die ihren Wohnsitz in Europa, z. B. in der Schweiz, haben und deren Einkommen nicht in Euro, sondern in einer anderen Währung gezahlt wird, definieren die Kreditgeber für die Risikobetrachtung und Bewertung bei diesen Kunden ein Währungsrisiko. In der Praxis wird daher auf Seiten der Kreditgeber für die Haushaltsrechnung meist mit pauschalen Abschlägen auf das Einkommen im Ausland in einer Fremdwährung gearbeitet. Zudem prüfen die Banken die Nachhaltigkeit des Einkommens des potenziellen Darlehensnehmers. Im Idealfall erzielt der Darlehensnehmer aus der betreffenden Immobilie einen entsprechenden Überschuss, der zur Haushaltsrechnung herangezogen werden kann. Dabei werden auch Gehaltsabrechnungen oder Jahresabschlüsse geprüft und zusätzlich häufig die betreffenden Kontounterlagen eingefordert, durch die das Einkommen nachvollziehbar ist. Der Abschlag auf das Einkommen beträgt in der Regel 25 bis 50 Prozent, vorausgesetzt, die Währung gilt als stabil bzw. wenig schwankungsintensiv. Einkommen in „weichen“ Währungen stellen im Gegensatz zu einem Einkommen z. B. in „harten“ Schweizer Franken eine große Herausforderung dar und sind bei der Haushaltsrechnung ggf. gar nicht ansetzbar. In dem Fall wird es umso mehr darauf ankommen, wie viel Eigenkapital in die Finanzierung eingebracht wird und ob ggf. der Ertrag aus dem Objekt dazu in der Lage ist, die Rate des Kreditgebers bei der Haushaltsrechnung zu decken.
Zustellung der Post sichergestellt?
Viele Banken sehen die Sicherstellung der Postzustellung als Herausforderung an und erwarten daher, einen Zustellbevollmächtigten in Deutschland oder eine Anschrift, wohin zugestellt werden darf. Diese Anschrift muss nicht immer die Meldeanschrift des potenziellen Darlehensnehmers sein.
Konto für Abbuchung vorhanden?
Die Kreditrate muss in der Regel von einem deutschen Konto abgebucht werden, was in der Praxis dazu führt, dass die Banken ein deutsches Girokonto verlangen. Aber wie soll man als Kunde aus dem Ausland ein Girokonto in Deutschland eröffnen? Die Berater von CE-Baufinanz haben auch für diesen Fall eine Lösung parat: Es gibt nämlich Banken, die für jede Baufinanzierung ein Abrechnungskonto eröffnen. Darauf kann der Darlehensnehmer dann in der Folge die für die Darlehensrate benötigten Gelder überweisen.
Verträge nach deutschem Recht
Ein strittiges Thema auf Seiten der Banken ist, ob die klassischen Baufinanzierungsverträge in diesem Fall genutzt werden können und dürfen oder ob es einen speziellen Vertrag für diese Konstellation geben muss. Volksbanken und Sparkassen sind an dieser Stelle in der Regel flexibler als Geschäftsbanken.
Botschaftsverfahren inkl. Legitimation
Bei Kunden, die im europäischen Ausland leben, verlangen die Banken in der Regel, dass die Kunden persönlich zum Unterschriftentermin erscheinen oder eine Legitimation in Deutschland vornehmen. In wenigen Fällen ist die Legitimation über ein Botschaftsverfahren in dem jeweiligen Land möglich.
Fazit
Lebt der Kunde im Ausland, ist die Finanzierung komplizierter und es gibt eine Vielzahl von Hürden, die genommen werden wollen. Die Berater von CE-Baufinanz begleiten ihre Kunden fachkompetent auf diesem Weg.